top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der REgroup GmbH

 

1.Geltungsbereich

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der REgroup GmbH (gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer) bzw. der unter dem Dach der REgroup GmbH angebotenen Services recrew, reevent, recall, retech und reactive liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der REgroup GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Ergänzungen oder abweichende Bestimmungen bezüglich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, der Personalvermittlung, der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, der Beratung von Unternehmen sowie Produktverkäufen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Vertragspunkte unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2.Vertragsabschluß

Grundlage einer Geschäftsbeziehung ist im Falle einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung der zwischen der REgroup GmbH (auch Verleiher) und Entleiher geschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser Vertrag kommt einer Rahmenvereinbarung gleich und ist nur durch beiderseitige Unterzeichnung gültig. Mit gültiger Rahmenvereinbarung kann eine Bestätigung eines einzelnen Auftrages auch nur einseitig durch die REgroup GmbH erfolgen.

Grundlage einer Geschäftsbeziehung in weiteren Fällen ist das jeweilige Angebot der REgroup GmbH, in dem alle vereinbarten Leistungen, die Vergütung sowie die Zahlungs- und Lieferbedingungen festgehalten werden. Diese Angebote sind freibleibend.

 

3.Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der REgroup GmbH. Die REgroup GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber zu ändern (z.B. bei einem Ausfall von bestimmten überlassenen Arbeitnehmern oder namentlich gebuchten Künstlern, Promotern, Moderatoren und Beratern), soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers unzumutbar geändert wird. Derartige Änderungen bzw. Abweichungen teilt die REgroup GmbH dem Auftraggeber unverzüglich mit.

Weiter ist die REgroup GmbH berechtigt, vereinbarte Leistungen nach mündlicher Absprache mit dem Auftraggeber zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Ablauf bzw. der Durchführung einer Veranstaltung.

 

4.Zahlungsbedingungen

Sind keine weiteren bzw. individuellen Auftrags- und Zahlungsbedingungen getroffen, ist der vereinbarte Preis für die von der REgroup GmbH zu erbringenden Leistungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu 100% zu zahlen. 

Bei Erstaufträgen wird davon abweichend der Auftragswert vor Beginn des Auftrages in Rechnung gestellt. (Vorkasse) Weitere Bedingungen sind entsprechend den individuellen Auftragsbedingungen geregelt.

Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt, behält sich die REgroup GmbH insbesondere bei vereinbarter Zahlungsart Vorkasse das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist die REgroup GmbH im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9,00% zu verlangen. Weiter hat der Auftraggeber, die durch den Verzug entstandenen Kosten wie Mahngebühren, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu tragen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

5.Personal

Das für die Auftragsausführung notwendige Personal wird von der REgroup GmbH gestellt bzw. dem Auftraggeber überlassen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass das seitens der REgroup GmbH für die Auftragsdurchführung eingesetzte Personal weder direkt für weitere Aufträge (Messen, Promotion, Events, Beratung etc.) anzuwerben noch mit diesem Personal direkte Verträge abzuschließen (siehe 10.Konkurrenzschutz).

 

6.Erfüllungsvoraussetzung

Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere bei Veranstaltungen:

 

  • Etwaige Auflagen (z.B. Sanitätsdienst, Gestellung von Hilfspersonen), infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort sind zu erfüllen; bei eintretender Dunkelheit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.

  • Geeignete und rechtssichere Gesundheitsauflagen sind zu erfüllen, Hygienepläne bzw. Konzepte vorzuhalten

  • Sicherheit der ausführenden Personen sowie Dritter/Besucher, Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus) ist zu gewährleisten.

  • Die Benutzung des zur Verfügung gestellten Equipments erfolgt auf eigene Gefahr. Für Brand-, Diebstahl- und Sachbeschädigung durch Besucher haftet der Auftraggeber.

  • Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung einer Veranstaltung trägt der Auftraggeber.

 

Jede Veranstaltung findet im Namen des Auftraggebers statt. Alle damit beauftragten Personen handeln im Namen des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden gegenüber den Gästen oder Besuchern. Ein Regress ist nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch die MAXICO GmbH möglich.

 

 

7. Gewährleistung und Haftung

Die REgroup GmbH verpflichtet sich bei jeder Auftragsdurchführung zur gewissenhaften Vorbereitung, zu einer diskreten Koordination sämtlicher Gewerke sowie entsprechender Nachbereitung gemäß den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen haftet die REgroup GmbH vorbehaltlich anderer als in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung durch Mitarbeiter oder Beauftragte der REgroup GmbH verursacht worden sind, haftet die REgroup GmbH nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Im Übrigen ist eine Haftung der REgroup GmbH ausgeschlossen.

Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die REgroup GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf das vereinbarte Honorar beschränkt. Soweit der REgroup GmbH im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatz-ansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die REgroup GmbH derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die REgroup GmbH keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für Veranstaltungen eine Veranstalterhaft-pflichtversicherung abzuschließen.

 

8. Rücktritt vom Auftrag durch die REgroup GmbH

Die REgroup GmbH ist neben den gesetzlich geregelten Fällen in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

 

  • Mangelnde Sicherstellung der fristgerechten Zahlung (§ 4)

  • Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so dass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist

  • Ausfall von externen Mitarbeitern oder Leistungen, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, Ersatz zu beschaffen

  • Bei Ausbruch von Krankheiten und Pandemien unmittelbar vor bzw. während des jeweiligen Auftragszeitraumes

 

Der Auftraggeber hat im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn die REgroup GmbH hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich in diesem Fall höchstens auf das vereinbarte Honorar. Der Auftragnehmerin bleibt das Recht vorbehalten, den Schadensersatzanspruch zu mindern, soweit sie den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als das vereinbarte Honorar entstanden ist.

 

9. Rücktritt des Auftraggebers

Bis zum vereinbarten Zeitpunkt, z.B. dem Termin zur Beratung, dem Tag der Veranstaltung oder einer Arbeitnehmerüberlassung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte für den entsprechenden Grund kein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den entstandenen Schaden für die REgroup GmbH zuzüglich des entgangenen Gewinns zu tragen. Die REgroup GmbH ist hierbei berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen.

 

Entsprechend den ergänzenden Bedingungen der jeweiligen Auftragsbestätigung werden bei Absage bzw. Rücktritt nach Vertragsschluss bis zu 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages bzw. Auftragswertes als pauschalierte Entschädigung berechnet.

 

Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, den pauschalisierten Schadensersatz zu mindern, soweit er den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

 

10. Konkurrenzschutz

Die von der REgroup GmbH zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages bzw. zur Durchführung des Auftrages im Rahmen einer Beratung oder einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzten Personen dürfen ohne schriftliche Freigabe der REgroup GmbH für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Vertrages bzw. nach abgeschlossenem Auftrag beim Auftraggeber weder angestellt noch von ihm als freie Mitarbeiter bzw.  Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes gilt eine Vertragsstrafe von 10.000 € pro Person als vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten bzw. ergeben sich u.a. aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.

 

11.Urheberschutz und Nutzungsrechte

Alle durch die REgroup GmbH oder ihren (in 1.Geltungsbereich) genannten Services erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der REgroup GmbH. Die von der REgroup GmbH erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der REgroup GmbH als Urheberin zulässig. Die Ausführung der Konzeptarbeit bleibt allein der REgroup GmbH vorbehalten. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die REgroup GmbH kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.

 

Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung der REgroup GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gilt eine Vertragsstrafe von 25% des Angebotswertes mindestens aber 10.000 € je Verstoss als vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten

 

12. Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die REgroup GmbH darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden dabei vertraulich behandelt. Weitere Datenschutzerklärungen sind über www.maxico.de/legal/DGVOG einzusehen.

 

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München

 

München, den 20.01.2024

bottom of page